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   BVerwG, 22.11.2021 - 4 B 31.21   

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BVerwG, 22.11.2021 - 4 B 31.21 (https://dejure.org/2021,50665)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2021 - 4 B 31.21 (https://dejure.org/2021,50665)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2021 - 4 B 31.21 (https://dejure.org/2021,50665)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2021 - 4 B 31.21
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997- 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2021 - 4 B 31.21
    Der Kläger richtet sich stattdessen gegen die dem sachlichen Recht zuzurechnende Sachverhalts- und Beweiswürdigung der Vorinstanz (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2021 - 4 B 31.21
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in dem angestrebten Revisionsverfahren beantwortet werden kann, sofern dies über den Einzelfall hinaus zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts beiträgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2023 - 6 A 10608/23

    Rechtmäßigkeit einer Tourismusbeitragssatzung; Antrag auf Protokollergänzung;

    Dagegen kann von einer Überraschungsentscheidung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, in einer Weise würdigt oder aus ihnen Schlussfolgerungen zieht, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Prozessbeteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 8. November 2022 - 2 BvR 2480/10 u.a. -, juris Rn. 156; BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 B 31.21 -, juris Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 33.21

    Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i.R.d. Beschwerde gegen

    Diese Voraussetzungen legt die Beschwerde, die sich im Stil eines zugelassenen bzw. zulassungsfreien Rechtsmittels mit den Ausführungen des angefochtenen Urteils zu einzelfallbezogenen Fragen des landesrechtlichen und folglich irrevisiblen Denkmalschutzrechts auseinandersetzt, in keiner Weise dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2021 - 4 B 31.21 - juris Rn. 2).
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